Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Was ist das?
Beamtendeutsch und seine Wortwahl… Einfacher gesagt sind “Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit” nichts anderes als Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis. Sprich: Man ist nicht selbstständig. Doch welche Einkünfte sind genau gemeint?
Das Wichtigste zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Kürze:
- 🧑🏽🔧Sämtliche Tätigkeiten, in denen du als Arbeitnehmer angestellt bist, zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
- 🧓🏻Auch Einkünfte aus einem ehemaligen Angestelltenverhältnis gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
- 💰Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ergeben sich aus dem Arbeitslohn abzüglich der Werbungskosten.
Die Themen im Überblick
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Was ist nichtselbständige Arbeit?
Als nichtselbständige Arbeit ist jede Tätigkeit in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis gemeint. Das bedeutet, dass die Einkünfte sämtlicher Arbeitnehmer und Beamten automatisch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind.Abgabefrist ist überschritten 🥵
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Welche Einkünfte gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit fallen sämtliche Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis. Sei es als Arbeitnehmer, Beamter oder auch Pensionär. Denn auch die Bezüge aus einer ehemaligen Berufstätigkeit, die man eigentlich den sonstigen Einkünften zuordnen würde, sind aufgrund des sogenannten Subsidiaritätsprinzips den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. Insgesamt zählt folgendes zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit:- Gehalt
- Lohn
- Gratifikationen
- Tantiemen
- Bezüge und Vorteile für den Arbeitnehmer einschl. Sachbezüge
- Wartegelder und Ruhegeld
- Witwen- und Waisengelder
- Bezüge und Vorteile aus früheren Beschäftigungsverhältnissen
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Was gehört nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
Kurz gesagt ist alles, wofür du keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. Darunter fallen zum Beispiel Honorartätigkeiten oder auch Prämienzahlungen.Fazit
Zusammenfassend umfasst nichtselbständige Arbeit Angestellten- und Beamtentätigkeiten, wobei alle Einkünfte von Arbeitnehmern und Beamten automatisch als nichtselbständige Einkünfte gelten. Dies schließt auch Bezüge aus früheren Berufstätigkeiten ein. Tätigkeiten ohne Lohnsteuerbescheinigung, wie Honorartätigkeiten oder Prämienzahlungen, gehören jedoch nicht dazu.
Häufig gestellte Fragen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Gehört ein Minijob zur nichtselbständigen Arbeit?
Bis zu welchem Betrag sind die Einkünfte steuerfrei?
Sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit brutto oder netto?
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