Zuschläge für Bereitschaftsdienste & Steuern
Der Bereitschaftsdienst gehört für viele Arbeitnehmer einfach dazu. Damit verbunden sind oftmals Zuschläge, die deine Bereitschaft finanziell entlohnen sollen. Dabei fragen sich nun viele zurecht, ob diese Zuschläge versteuert werden müssen. Welche steuerlichen Regelungen für diese Zuschläge gelten, erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zur Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste
- 🕒Zuschläge für Bereitschaftsdienste außerhalb der regulären Arbeitszeit sind steuerfrei – wenn sie gesondert vergütet werden.
- 🌙Steuerfrei sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit – auch wenn sie während eines Bereitschaftsdienstes anfallen.
- 📑Maßgeblich für die Berechnung der Steuerfreiheit ist der Grundlohn der regulären Arbeitszeit, nicht der Bereitschaftsdienstlohn.
- ⚖️Der BFH bestätigte dies im Urteil vom 11.04.2024 (Az. VI R 1/22) und stärkt damit deine Rechte im Bereitschaftsdienst.

Die Themen im Überblick
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Was gilt als Bereitschaftsdienst?
Bereitschaftsdienst bedeutet, dass du außerhalb deiner regulären Arbeitszeit für deinen Arbeitgeber einsatzbereit sein musst, zum Beispiel bei Notfällen oder dringenden Aufgaben.Du bist nicht durchgehend aktiv, musst aber schnell einspringen können, wenn du gebraucht wirst. Das gilt zum Beispiel bei:
- 🏥Pflegekräften, die nachts auf dem Gelände bleiben müssen
- 👨🔧Technikern, die zu Hause sind, aber auf Abruf bereitstehen
- 🚒Feuerwehrleuten oder Sanitätern im Bereitschaftsraum
Wenn die Zuschläge Teil deines Grundlohns sind oder die gesetzlichen Grenzen übersteigen, können sie steuerpflichtig sein.
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Sind die Zuschläge für Bereitschaftsdienste steuerfrei?
Ja, Zuschläge für Bereitschaftsdienste können steuerfrei sein – aber nur unter bestimmten Bedingungen:- Die Zuschläge müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.
- Die Bereitschaftsdienste finden außerhalb deiner regulären Arbeitszeit statt.
- Die Zuschläge gelten nur für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.
- Die Zuschläge dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Hinweis
Es gibt wichtige Klarstellung vom Bundesfinanzhof:
- Die Steuerfreiheit richtet sich nach dem normalen Arbeitslohn, nicht nach dem Bereitschaftslohn.
- Auch wenn du im Bereitschaftsdienst nicht ständig aktiv arbeitest, bleiben Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsstunden steuerfrei, wenn sie extra gezahlt werden.
Urteil: BFH vom 11.04.2024, Az. VI R 1/22

Fazit
Du weißt nun, dass einige deiner Zuschläge steuerfrei sind und das ist natürlich eine große finanzielle Hilfe. Weißt du, was dir auch helfen kann? – Deine Steuererklärung! Mittlerweile ist die Steuererklärung wirklich nicht mehr kompliziert, denn du kannst sie einfach mit der Steuerbot-App machen. So dauert das nur 20 Minuten und Steuerfachwissen brauchst du auch nicht. Du kannst die Steuererklärung also ganz einfach im Bereitschaftsdienst erledigen 😉

Häufig gestellte Fragen zu Zuschlägen für Bereitschaftsdienste
Zählt Bereitschaftsdienst als geleistete Arbeit?
Welche Einschränkungen gibt es bei Bereitschaftsdienst?
Wie oft darf Bereitschaft von dir verlangt werden?
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