Zinsen auf die Steuerrückzahlung - Das Finanzamt als Geldanlage?
Das Finanzamt hat eine Zeit lang als gute Kapitalanlage gedient. Zumindest wenn man eine hohe Steuererstattung zu erwarten hatte. Denn seit 1961 lag der Zinssatz bei satten 6 Prozent. Seit 2019 hat sich dies jedoch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts drastisch geändert.
Das Wichtigste zu Zinsen im Steuerbescheid in Kürze:
- 📈Bis zum Steuerjahr 2018 gab es 6 % Zinsen pro Jahr auf die Steuererstattung oder Steuernachzahlung.
- 📉Seit dem Steuerjahr 2019 sind es nur noch 1,8 %.
- ⏳Wer nicht zur Abgabe verpflichtet und geduldig ist, der kann von den Zinsen profitieren.
Die Themen im Überblick
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Zinsen vom Finanzamt
Im Paragraphen 233a der Abgabenordnung ist geregelt, dass Steuererstattungen und Steuernachzahlungen zu verzinsen sind 🪙 Je nachdem, ob man eine hohe Steuerrückzahlung bekommt oder eine Steuernachzahlung zu erwarten hat, kann die Freude darauf unterschiedlich ausfallen 😅Abgabefrist ist überschritten 🥵
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Zinslauf und Zinshöhe
Während der Zinslauf ebenso in Paragraph 233a der Abgabenordnung geregelt ist und dieser 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres 🗓️ beginnt, in dem die Steuer entstanden ist, so ist die Höhe der Zinsen im Paragraphen 238 der Abgabenordnung zu finden.Wichtig ist dabei zu wissen, dass ab 2019 die Zinsen massiv reduziert wurden, nachdem die Verhältnismäßigkeit beim Bundesverfassungsgericht angefochten wurde. Dadurch wurden die Zinsen an den Leitzins der Europäischen Zentralbank angepasst.
So gab es bis zum Steuerjahr 2018 Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr, welche dann ab dem Steuerjahr 2019 auf 1.8 Prozent pro Jahr reduziert wurden.
Beispiel
Zinsberechnung
Steuerjahr: 2018
Steuerjahr: 2020
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Steuerhinterziehungszinsen bleiben hoch!
Während die Zinsen auf Nachzahlungen und Rückerstattungen ab 2019 stark gesunken sind, gilt diese Anpassung aber nicht für Steuerhinterziehungs-, Aussetzungs- und Stundungszinsen. Auch Prozesszinsen und Säumniszuschläge bleiben von der Änderung unberührt 🙃
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So profitierst du von den Zinsen!
Wenn du von den Zinsen profitieren möchtest, dann geht dies leider nur, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist und bis zum Ende der Festsetzungsfrist warten kannst. Oder du bist zur Abgabe verpflichtet und das Finanzamt lässt sich sehr viel Zeit 😴 mit der Bearbeitung deiner Steuererklärung.Wenn du also nicht zur Abgabe verpflichtet bist und zum Beispiel für die Abgabe der Erklärung von 2022 bis zum 31.12.2026 wartest, dann könntest du das Maximale an Zinsen herausholen. Denn dazu kommt dann noch die Dauer, die das Finanzamt für die Bearbeitung benötigt und der Zinslauf endet erst dann, wenn der Steuerbescheid erstellt wurde.
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Zinsen vom Finanzamt musst du versteuern!
Zinsen vom Finanzamt zu bekommen ist natürlich eine tolle Angelegenheit und ein schöner Bonus zur Rückerstattung. Mit diesen Zinsen musst du nun aber die Anlage KAP in deiner nächsten Steuererklärung ausfüllen, denn Zinsen gelten als Kapitalerträge!Banken versteuern deine Zinsen in der Regel direkt und im besten Fall hast du sogar einen Freistellungsauftrag erteilt. Das Finanzamt zahlt dir deine Zinsen unversteuert aus, deswegen musst du eine Steuererklärung machen, wenn das Finanzamt dir Zinsen auszahlt 🙃
Fazit
Während Zinsen auf die Steuerrückerstattung natürlich eine schöne Sache sind, kannst du nie darauf setzen, dass die Bearbeitung so lange dauern wird. Für dich lohnt es sich also, die Steuererklärung einfach so schnell abzugeben, wie es für dich möglich ist. Versuch es doch mal mit Steuerbot, dann dauert die Steuererklärung nur noch 20 Minuten und es gibt wirklich keinen Grund, um die Steuererklärung aufzuschieben 😉
Häufig gestellte Fragen zu Zinsen im Steuerbescheid
Muss man die Zinseinnahmen versteuern?
Muss man die Zinsen beantragen?
Gilt dieser Zinssatz auch für Nachzahlungen?
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