Volljährige Kinder in der Steuererklärung
Volljährige Kinder in der Steuererklärung
Volljährige Kinder in der Steuererklärung
☝️  Allgemeines

Volljährige Kinder in der Steuererklärung

Pascal Eckel
Steuer-Experte
Uhr6 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 03.09.2024

Dein Kind hat das 18. Lebensjahr erreicht und nun stellt sich die Frage: Kann ich mein Kind noch in der Steuererklärung angeben? Die Antwort auf diese Frage gibt es hier!

Das Wichtigste zu vollj. Kindern in der Steuererklärung in Kürze

  • 🗓️
    Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen nur bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden.
  • 🧑🏿‍🦽‍➡️
    Eine Berücksichtigung ist unter besonderen Bedingungen auch über das 25. Lebensjahr möglich.
  • 💰
    Für volljährige Kinder gibt es eine weitere steuerliche Begünstigung.
  • 🧒🏼
    Auch das Kindergeld wird über das 18. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt.
Fakten

1
  Bedingungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder

Wenn dein Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, dann kann das Kind unter bestimmten Bedingungen weiterhin steuerrechtlich als Kind berücksichtigt werden.

Ist dein Kind älter als 18 Jahre, aber nicht älter als 21 Jahre, dann kann es weiterhin berücksichtigt werden, wenn dieses keiner Berufstätigkeit nachgeht und arbeitssuchend gemeldet ist.

Ist dein Kind älter als 18 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre, dann muss für eine weitere Berücksichtigung einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • das Kind wird für einen Beruf ausgebildet
  • das Kind befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
  • das Kind eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen kann
  • einen freiwilligen Dienst leistet wie z.B. ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökonomisches Jahr

Ist dein Kind älter als 25 Jahre, dann kommt eine steuerliche Berücksichtigung nur noch in Betracht, wenn das Kind aufgrund einer geistigen, seeligen oder körperlichen Behinderung, welche vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, nicht mehr im Stande ist für sich selbst zu sorgen.

2
  Vorteile durch die weitere Berücksichtigung

Dadurch, dass dein Kind weiterhin im steuerlichen Sinne als Kind berücksichtigt wird, kannst du nun auch weiterhin vom Kindergeld sowie dem Kinderfreibetrag profitieren. Je nach Lebenssituation kommt dann auch noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.

Sollte dein Kind eine Behinderung 🧑‍🦯 haben, so kannst du natürlich auch weiterhin eine Übertragung des Behindertenpauschbetrags beantragen.

Dadurch, dass das Kind älter als 18 Jahre ist, kommt dann auch noch der sogenannte Freibetrag für auswärtige Unterbringung dazu.

Freibetrag für auswärtige Unterbringung

Befindet sich dein Kind in einer Ausbildung 🧑🏻‍🏭 oder einem Studium 🧑🏽‍🎓 und ist deswegen zum Beispiel in einem Wohnheim der Berufsschule 🏘️ oder einem Studentenwohnheim untergebracht, dann kannst du hierfür den Freibetrag für auswärtige Unterbringung geltend machen. Umgangssprachlich wird dieser auch einfach als Ausbildungsfreibetrag bezeichnet.

Dieser beträgt 1.200 € und wird nur anteilig für die Monate gewährt in denen dein Kind auswärtig untergebracht ist. Wenn dein Kind also nur 6 Monate auswärtig untergebracht ist, dann beträgt der Freibetrag auch nur 600 €.

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3
  Sonderfall: Kinder über 25

Normalerweise ist mit der Berücksichtigung von Kindern spätestens ab dem 25. Lebensjahr Schluss. Es gibt jedoch eine Ausnahme im Steuerrecht, und zwar nämlich die, dass Kinder, welche älter als 25 Jahre sind, weiterhin berücksichtigt werden dürfen, wenn diese aufgrund einer Behinderung, welche vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein muss, sich nicht mehr selbst unterhalten können 🧑🏼‍🦼

Das bedeutet, dass die Eltern auch über das 25. Lebensjahr ihres Kindes hinaus Anspruch auf den Kinderfreibetrag und die weiteren damit verbundenen Steuervergünstigungen haben. Da das Kindergeld ebenfalls den gleichen Regeln unterliegt, wird auch dieses weiterhin gezahlt.

Hinweis

Fazit

Volljährige Kinder können unter bestimmten Bedingungen steuerlich berücksichtigt werden. Kinder zwischen 18 und 21 Jahren müssen nicht berufstätig und arbeitssuchend gemeldet sein. Kinder zwischen 18 und 25 Jahren müssen sich in einer Ausbildung, Übergangsphase, im freiwilligen Dienst befinden oder keinen Ausbildungsplatz finden. Kinder über 25 Jahre werden nur bei einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung berücksichtigt. Diese Regelungen ermöglichen den Eltern den Erhalt von Kindergeld, Kinderfreibetrag und weiteren steuerlichen Vorteilen wie dem Freibetrag für auswärtige Unterbringung.

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zu volljährigen Kindern in der Steuererklärung

Wie funktioniert der Ausbildungsfreibetrag?

Für jeden Monat den dein Kind aufgrund einer Ausbildung oder einem Studium nicht zuhause ist wird der Gesamtbetrag der Einkünfte um 100 € gekürzt. Im Jahr sind dies maximal 1.200 €.

Welche Vorteile gibt es für Kinder mit Behinderung?

Neben dem Kindergeld, dem Kinderfreibetrag und ggf. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können die Eltern den Behindertenpauschbetrag des Kindes auf sich übertragen lassen.

Wird auch weiterhin Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz geregelt und an die Bedingungen des Kinderfreibetrags gekoppelt. Besteht ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag, dann besteht auch ein Anspruch auf das Kindergeld unter den selben Regelungen.

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