Übungsleiterpauschale – Alle Infos zur Trainerpauschale in der Übersicht
Du arbeitest als Trainer, Übungsleiter oder ähnliches und möchtest herausfinden, wie sich diese Tätigkeit auf deine Steuererklärung auswirkt? Keine Sorge, denn auf dieser Seite findest du alle wichtigen Infos zur Übungsleiterpauschale bzw. zur Trainerpauschale auf einen Blick! 🤩
Das Wichtigste zur Übungsleiterpauschale in Kürze:
- 💰Als Ausbilder, Dozent, Pfleger, Erzieher oder Künstler darfst du durch die Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 € im Jahr bzw. 250 € monatlich verdienen, ohne das Geld versteuern zu müssen!
- 🗓Es ist egal, ob du den Betrag von 3.000 € in einem Monat verdienst oder er sich über das ganze Jahr verteilt.
- 🤩Der Betrag ist nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialversicherungsfrei.
- 🧑🏫Um die Übungsleiterpauschale zu beanspruchen, muss es sich entweder um eine nebenberufliche Tätigkeit mit pädagogischer Ausrichtung handeln oder eine Tätigkeit innerhalb einer gemeinnützigen Organisation. Auch begünstigte Tätigkeiten haben Anspruch auf die Trainerpauschale.
Die Themen im Überblick
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Was ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale bzw. der Übungsleiterfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, den du jährlich verdienen darfst, wenn du nebenberuflich eine pädagogische Tätigkeit in einem Verein oder einer wohltätigen Organisation ausführst. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei🤩Die Trainerpauschale gilt für dich ganz egal, ob du sonst noch einer anderen Haupttätigkeit nachgehst oder nicht. Also auch als Hausmann oder Hausfrau hast du Anspruch auf die Übungsleiterpauschale. Tätigkeiten, bei denen du Anspruch auf die Pauschale hast, sind zum Beispiel:
- 👩🏫Lehrer:in
- 👨🎨Künstler:in
- 👨🏫Dozent:in
- 👩👧👧Erzieher:in
- 👩⚕️Pfleger:in
- 🎤Chorleiter:in
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Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2024 und 2023?
Die Übungsleiterpauschale beträgt sowohl 2024 als auch 2025 3.000 € pro Jahr. Im Monat kannst du also bis zu 250 € steuerfrei durch deine Tätigkeit als Übungsleiter oder Trainer verdienen.Ob du die 3.000 € innerhalb eines Monats oder über mehrere Monate verteilt verdienst, spielt keine Rolle. Alle Erträge aus deiner Tätigkeit als Übungsleiter, die die 3.000 € übersteigen, musst du normal versteuern. Je nach Tätigkeit ist eine gute Absprache mit dem entsprechenden Verein also sehr wichtig!
Diese Voraussetzungen musst du für die Übungsleiterpauschale erfüllen
Im Großen und Ganzen musst du die folgende 4 Voraussetzungen beachten, um zu prüfen, ob du ein Anrecht auf die Übungsleiterpauschale hast:
- 🥈Nebenberufliche Tätigkeit: Es muss sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln. Wenn du die Tätigkeit hauptberuflich ausführst, hast du keinen Anspruch auf die Trainerpauschale.
- 🩹Begünstigte Tätigkeit: Die Tätigkeit muss begünstigt sein. Das ist der Fall bei einer pädagogischen Ausrichtung oder der Pflege von alten, behinderten oder anderweitig pflegebedürftigen Menschen.
- ❤️Arbeit in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft: Hiermit sind Einrichtungen wie Schulen oder Universitäten, aber auch Sportvereine gemeint.
- ⛪️Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke: Darunter fallen Arbeiten für die Kirche, sowie Organisationen, die nicht auf Profit orientiert sind.
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Die Übungsleiterpauschale in deiner Steuererklärung
In deiner Steuererklärung trägst du deine Einnahmen, die unter die Übungsleiterpauschale fallen, einfach bei deinen steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen ein. Alle Erträge, die die Übungsleiterpauschale übersteigen, trägst du als steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem noch kein Steuerabzug vorgenommen wurde, ein.Machst du deine Steuererklärung mit der Steuerbot-App, erledigst du diese Schritte einfach im Chat in der App 📲
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Mit diesen Tipps kannst du als Übungsleiter Steuern sparen!
- Werbungskostenpauschale nutzen: Wenn du sonst keiner Arbeit nachgehst, kannst du deine Übungsleitertätigkeit auch als Arbeitnehmer ausführen. Hierdurch hast du Anspruch auf die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 € für Arbeitnehmer.
- Übungsleiterpauschale und Minijob: Eine geringfügige Beschäftigung bzw. ein Minijob kann neben einer Übungsleitertätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeführt werden. Deine Übungsleitertätigkeit kann auch der Minijob sein.
- Ehrenamtsfreibetrag und Übungsleiterpauschale: Für den Fall, dass du mehrere Ehrenämter ausführst, kannst du für eine der Tätigkeiten die Ehrenamtspauschale und für eine andere die Übungsleiterpauschale nutzen.
- Aufwendungsersatz: Sicherlich entstehen für dich Kosten, wenn du als Übungsleiter arbeitest. Diese Aufwendungen dürfen durch deinen Verein oder die Organisation steuerfrei erstattet werden.
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Was gilt für Betreuer, Vormunde und Pfleger?
Auch Personen, die gesetzlich die Rolle als Betreuer, Vormund oder Pfleger eingenommen haben, können die Übungsleiterpauschale nutzen. Alle Aufwandsentschädigungen, die du als eine dieser 3 Gruppen erhältst, sind bis zu 3.000 € im Jahr steuerfrei. Die folgenden Voraussetzungen machen dich zum Betreuer, Vormund oder Pfleger:- Betreuer: Du arbeitest nebenberuflich als Vertreter für eine volljährige Person, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann.
- Vormund: Du bist der gesetzlich verantwortliche für eine minderjährige Person. Eine Vormundschaft wird vergeben, wenn die Eltern aus unterschiedlichsten Gründen nicht der Vormund sein können.
- Pfleger: Du betreust eine Person nur für einen bestimmten Zeitraum oder in einer einzigen Angelegenheit.
Fazit
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Häufig gestellte Fragen zur Übungsleiterpauschale
Gibt es die Übungsleiterpauschale auch für Minijobber?
Wird die Übungsleiterpauschale auf die Rente angerechnet?
Hat ein Übungsleiter Anspruch auf Urlaub?
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