Kannst du Internet- und Telefonkosten absetzen?
Internet- und Telefonkosten sind nervig, aber müssen sein. Da ist es doch umso besser zu wissen, dass du deine Internet- und Telefonkosten in deiner Steuererklärung angeben kannst, um Steuervorteile zu ergattern 🤩
Das Wichtigste zum Absetzen von Internetkosten und Telefonkosten in Kürze:
- 🌐Internetkosten und Telefonkosten, einschließlich Telefonrechnungen, sind private Ausgaben und können nur abgesetzt werden, wenn du aus beruflichen Gründen darauf angewiesen bist.
- 💸Du kannst bis zu 20 € pro Monat pauschal in deiner Steuererklärung für Internet und Telefon angeben, was einem Jahresdurchschnitt von 240 € entspricht.
- ✍️Wenn du Einzelnachweise hast, kannst du weit über den Maximalbetrag von 20 € pro Monat hinaus angeben – sogar Anschaffungs- und Reparaturkosten können angegeben werden.
- 📡Zu deinen Internetkosten zählen auch Mietkosten für den Router.
Die Themen im Überblick
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So kannst du Telefonkosten und Internetkosten absetzen!
Private Telefon- und Internetkosten musst du selbst tragen, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass du auf Internet und Telefon angewiesen bist, da du diese unter anderem auch beruflich verwendest. Das passiert vor allem im Home-Office oder wenn du häufig berufliche Anrufe mit deinem Telefon tätigst. In diesen Fällen kann dein Arbeitgeber dir eine Bescheinigung ausstellen, welche deine berufliche Nutzung bestätigt 🧾Ohne eine solche Bescheinigung ist das Absetzen deiner Telefon- und Internetkosten nicht möglich. Wenn du die Kosten absetzen möchtest, kannst du einen Pauschalbetrag absetzen oder deine Kosten über Einzelnachweise berechnen ✌️
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Internet- und Telefonkosten über die Pauschale absetzen
Pauschal kannst du bis zu 20 % deiner Telekommunikationskosten absetzen. Hierbei gilt allerdings eine Grenze von 20 € pro Monat bzw. 240 € pro Jahr. Anschaffungs- oder Reparaturkosten werden an dieser Stelle nicht angerechnet.Wie berechnest du deine persönliche Pauschale?
Um deine Pauschale für die Telekommunikationskosten zu berechnen, nimmst du einfach deine gesamten Telekommunikationskosten über das Jahr. Davon nimmst du nun 20 %. Sollte dieser Betrag über 240 € betragen, gibst du einfach von 240 € an. Liegt der Betrag unter 240 € gibst, du den genauen Betrag an.
Falls die Kosten nicht gleichmäßig verteilt sind, berechnest du den durchschnittlichen Preis pro Monat. Diese Berechnung kannst du dann über mehrere Jahre verwenden, wenn das Finanzamt die Berechnung einmal anerkannt hat. Gibt es schwerwiegende Veränderungen bei den Kosten, musst du den Betrag nochmal neu berechnen.
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Telefonkosten mit Einzelnachweisen absetzen
Falls du 20 € pro Monat in deinem Fall noch für zu wenig hältst, kannst du auf Einzelnachweise zurückgreifen. Hier musst du belegen können, wie hoch der berufliche Anteil deiner Telefon- und Internetnutzung ist. Durch diesen Nachweis kannst du die Grenze des Pauschbetrags überschreiten. Auch Anschaffungskosten und Reparaturkosten können nun als Werbungskosten eingereicht werden 🤑Der Aufwand durch Einzelnachweise ist natürlich deutlich höher als die Nutzung einer Pauschale. Versuch also gerne schon im Voraus zu berechnen, ob sich die Einzelnachweise für dich lohnen würden.
Bei den Einzelnachweisen geht es in erster Linie um die Menge der beruflichen Nutzung von Internet und Telefon. Hierfür musst du über mehrere Monate deine beruflichen Telefonate und die Internetnutzung dokumentieren, um eindeutig zu zeigen, wie hoch der berufliche Nutzungsanteil ist.
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50 € Internetpauschale vom Chef
Neben der Pauschale, welche bis zu 240 € pro Jahr von der Steuer absetzen lässt, kann dein Chef auch die sogenannte Internetpauschale verwenden. Durch diese kann ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bis zu 50 € pro Monat für deine Internetverbindung auszahlen. Diese 50 € sind dann vollkommen steuerfrei, aber dafür kannst du dann keine weiteren Internetkosten mehr in der Steuererklärung angeben. Deine Telefonkosten sind hiervon nicht betroffen 😉Die Steuererklärung in nur 20 Minuten ⏰
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Kannst du auch Handy und Laptop von der Steuer absetzen?
Auch Handy und Laptop können beruflich verwendet werden. Sobald du diese Geräte zu mehr als 10 % für deinen Beruf verwendest, gehören sie zu den Arbeitsmitteln und sind somit als Werbungskosten absetzbar. In der Regel wird eine berufliche Nutzung von 50 % akzeptiert, was dir erlaubt 50 % der Kosten abzusetzen. Sollte die berufliche Nutzung oberhalb von 90 % liegen, kannst du das komplette Gerät absetzen. Einen Nachweis durch die Dokumentation deiner Arbeitszeiten kann aber notwendig sein, um 90 % zu beweisen 😅Hinweis
Laptops kannst du mittlerweile übrigens immer innerhalb eines Jahres unabhängig vom Preis absetzen. Bei Smartphones mit einem Anschaffungspreis oberhalb von 952 € musst du über mehrere Jahre abschreiben.
Fazit
Deine Telefon- und Internetkosten in deiner Steuererklärung anzugeben, ist an sich kein Hexenwerk. Wenn wir aber ehrlich sind, ist die Steuererklärung für viele ein eher unangenehmes Thema, deshalb lohnt es sich, den gesamten Prozess so stark zu vereinfachen wie möglich. Steuerbot 🤖 hilft dir dabei.
In der App wirst du ganz einfach im Chat durch deine Steuererklärung geführt. Du musst dir dabei also keine Sorgen mehr machen, dass du Pauschalen vergisst oder ungenutztes Potenzial zum Steuersparen liegen bleibt 🤩
Häufige Fragen zum Absetzen deiner Internetkosten und Telefonkosten
Kann man ein Smartphone von der Steuer absetzen?
Was zählt neben den laufenden Vertragskosten zu Internetkosten?
Wo trägt man Telefonkosten und Internetkosten in der Steuererklärung ein?
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