Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?
Du pflegst einen Angehörigen? Dann stehen dir steuerliche Entlastungen in Form des Pflege-Pauschbetrags zu!
Das Wichtigste zum Pflege-Pauschbetrag in Kürze
- 🧓Der Pflege-Pauschbetrag steht dir für die Pflege einer anderen pflegebedürftigen Person zu.
- 🚫Die Pflege muss unentgeltlich und aus sittlichen Gründen erfolgen.
- 📈Die Höhe des Betrags ist abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person.
- 👥Der Pflege-Pauschbetrag wird durch die Anzahl der pflegenden Personen aufgeteilt.
Die Themen im Überblick
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Was ist der Pflege-Pauschbetrag?
Der Pflege-Pauschbetrag gehört zu den "besonderen" außergewöhnlichen Belastungen 🤩 Jede Person, die eine andere Person unentgeltlich aus sittlichen Gründen pflegt, hat dabei Anspruch auf diesen Pauschbetrag.Abgabefrist ist überschritten 🥵
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Voraussetzungen für den Pflege-Pauschbetrag
Damit du den Pflege-Pauschbetrag geltend machen kannst, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:- die Pflege erfolgt unentgeltlich
- die Pflege erfolgt im Haushalt der zu pflegenden Person
- die zu pflegende Person hat einen Pflegegrad von 2, 3, 4 oder 5
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Höhe des Pflege-Pauschbetrags
Die Höhe des Pflege-Pauschbetrags ist einerseits vom Pflegegrad 📜 der zu pflegenden Person abhängig und andererseits davon, wie viele weitere Personen 🧑🧑🧒🧒 an der Pflege beteiligt sind.Grundsätzlich gilt für die folgenden Pflegegrade der entsprechende Pauschbetrag:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
Der Pflege-Pauschbetrag wird anhand des Pflegegrads ermittelt und dann durch die Anzahl der pflegenden Personen geteilt.
Beispiel
Du pflegst zusammen mit deinen zwei Geschwistern deinen Großvater mit Pflegegrad 3.
Pflegegrad 3 = 1.100 Euro
Anzahl der pflegenden Personen: 3
Höhe des Pflege-Pauschbetrags: 366 €
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Pflege-Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen
Am Anfang wurde der Pflege-Pauschbetrag als besondere außergewöhnliche Belastung bezeichnet. Warum? Weil der Pflege-Pauschbetrag nicht von der zumutbaren Eigenbelastung betroffen ist. Er wird also in voller Höhe angerechnet und es muss keine Grenze an Ausgaben überschritten werden 🚧Es ist daher sinnvoller den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, wenn die tatsächlichen Kosten für die Pflege entweder gering ausfallen oder diese gerade so die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten und der absetzbare Anteil geringer ist als der Pauschbetrag.
Fazit
Der Pflege-Pauschbetrag ist eine besondere außergewöhnliche Belastung für unentgeltliche Pflege aus sittlichen Gründen. Voraussetzungen sind unentgeltliche Pflege im Haushalt der pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 bis 5.
Die Pauschbeträge betragen 600 Euro (Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3) und 1.800 Euro (Pflegegrad 4 oder 5) und werden durch die Anzahl der Pflegenden geteilt.
Der Pauschbetrag wird vollständig angerechnet und ist nicht von der zumutbaren Eigenbelastung abhängig, daher oft vorteilhafter bei geringen Pflegekosten.
Häufig gestellte Fragen zum Pflege-Pauschbetrag
Muss der Pflegegrad nachgewiesen werden?
Was ist der Unterschied zwischen Pflege-Pauschbetrag und Behinderten-Pauschbetrag?
Hat jeder Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag?
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