Lohnsteuerpauschalierung – Was ist das?
Die Lohnsteuerpauschalierung ist ein Mittel, um sowohl dir als auch deinem Arbeitgeber, ein wenig Bürokratie zu ersparen. Das ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft und funktioniert auch nicht bei deinem normalen Arbeitslohn. Wann die Lohnsteuerpauschalierung möglich ist und für welche Teile deines Einkommens sie relevant ist, erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zur Lohnsteuerpauschalierung
- 📊Lohnsteuerpauschalierung bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt pauschal einen festen Prozentsatz Lohnsteuer – unabhängig vom individuellen Einkommen des Arbeitnehmers.
- 💼Typische Pauschalsteuersätze sind 25 %, 20 %, 15%, 5 % oder 2 %.
- 📉Bei pauschaler Besteuerung entfällt die individuelle Versteuerung über Lohnsteuermerkmale.
- ⚠️Vorsicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern: Besonders bei Umsatztantiemen kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.

Die Themen im Überblick
- Was ist Lohnsteuerpauschalierung?
- Wann kann die Lohnsteuer pauschaliert werden?
- Welche Pauschalsteuersätze gibt es?
- Welche Vorteile bietet die Lohnsteuerpauschalierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
- Was sind die Voraussetzungen für Lohnsteuerpauschalierung?
- Wie wirkt sich die pauschalierte Lohnsteuer auf deine Sozialversicherung aus?
- Häufige Fragen 💭
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Was ist Lohnsteuerpauschalierung?
Die Lohnsteuerpauschalierung ist ein steuerliches Verfahren, bei dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem festen Prozentsatz, dem sogenannten Pauschalsteuersatz, berechnet und abführt – unabhängig von deiner Steuerklasse oder deinen persönlichen Verhältnissen.
Hinweis
Einkünfte, die pauschal besteuert wurden, musst du nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben.
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Wann kann die Lohnsteuer pauschaliert werden?
Die Lohnsteuer kann pauschaliert werden, wenn bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt insbesondere für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse oder zusätzliche Arbeitgeberleistungen.Typische Fälle der Lohnsteuerpauschalierung:
Fall / Leistung | Pauschalsteuersatz | Voraussetzungen |
---|---|---|
Kurzfristige Beschäftigung | 25 % | Maximal 18 Arbeitstage, maximal 120 € pro Tag oder unvorhersehbarer Einsatz |
Geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob | 2 % oder 20 % | 2 % inkl. Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer bei Rentenversicherungspflicht, sonst 20 % |
Erholungsbeihilfen | 25 % | Bis 156 € für Arbeitnehmer, 104 € für Ehepartner, 52 € für Kinder; Nachweis ist erforderlich |
Betriebsveranstaltungen | 25 % | Bis 110 € je Arbeitnehmer steuerfrei, darüber hinaus pauschalierbar |
Verpflegungsmehraufwendungen | 25 % | Bis zu 100 % über den Pauschbeträgen bei Auswärtstätigkeit |
Zuschüsse für Internet oder PC-Nutzung | 25 % | Zusätzlich zum Arbeitslohn ohne Gehaltsverzicht |
Fahrtkostenzuschüsse | 15 % | Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte |
Land- und Forstwirtschaftliche Aushilfen | 5 % | Nur bei Aushilfskräften, max. 180 Tage pro Jahr, nicht möglich für Fachkräfte |
Hinweis
Die Pauschalierung ist, außer bei bestimmten Minijobs, immer freiwillig für den Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber muss die entsprechenden Voraussetzungen nachweislich erfüllen. Die pauschal versteuerten Beträge gelten in der Regel als endbesteuert du musst sie also nicht in der Steuererklärung angeben.
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Welche Pauschalsteuersätze gibt es?
Anwendungsfall | Pauschalsteuersatz |
---|---|
Kurzfristige Beschäftigung | 25 % |
Geringfügige Beschäftigung mit Rentenversicherungspflicht | 2 % |
Geringfügige Beschäftigung ohne Rentenversicherungspflicht | 20 % |
Erholungsbeihilfen | 25 % |
Betriebsveranstaltungen | 25 % |
Verpflegungsmehraufwendungen (bei Auswärtstätigkeit) | 25 % |
Zuschüsse für Internet, PC oder Zubehör | 25 % |
Fahrtkostenzuschüsse zur ersten Tätigkeitsstätte | 15 % |
Aushilfen in Land- und Forstwirtschaft | 5 % |
Sonstige Bezüge in großer Menge / Nacherhebung | Besonderer Satz, der durch das Finanzamt festgelegt wird |
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Welche Vorteile bietet die Lohnsteuerpauschalierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
✅ Vorteile für Arbeitnehmer:
- Brutto = Netto (bei Minijobs): Bei der 2 %-Pauschale im Minijob hast du keine zusätzlichen Steuerabzüge.
- Keine Steuererklärung nötig: Da die Steuer bereits pauschal abgeführt wurde, musst du diese Einkünfte nicht mehr selbst versteuern.
- Keine Auswirkungen auf die Steuerprogression: Pauschal versteuerte Einkünfte erhöhen deinen persönlichen Steuersatz nicht.
- Geldwerte Vorteile steuerlich optimiert: Bestimmte Leistungen wie Erholungsbeihilfen oder Zuschüsse für Verpflegung können netto ausgezahlt werden.
- Sozialversicherung häufig nicht betroffen: Bei einigen pauschalierten Lohnbestandteilen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
✅ Vorteile für Arbeitgeber:
- Einfachere Abwicklung: Pauschalbesteuerung reduziert den Verwaltungsaufwand, da keine individuellen Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) berücksichtigt werden müssen.
- Keine Lohnsteuer-Anmeldung für den Arbeitnehmer nötig: Besonders bei kurzfristigen Aushilfen oder geringfügiger Beschäftigung entfällt die Einzelabrechnung.
- Flexibilität bei Zusatzleistungen: Sachzuwendungen können steuerlich begünstigt behandelt werden.
- Rechts- und Planungssicherheit: Feste Pauschalsätze erleichtern die Kalkulation der Personalkosten.
- Bindung von Mitarbeitenden: Steuerbegünstigte Zuschüsse können als zusätzlicher Anreiz oder Bonus eingesetzt werden.
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Was sind die Voraussetzungen für Lohnsteuerpauschalierung?
Für die Lohnsteuerpauschalierung muss es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handeln und die pauschal besteuerte Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das sind die Voraussetzungen für die meisten Fälle der Lohnsteuerpauschalierung.Hinweis
Geringfügige Beschäftigungen bzw. Minijobs sind hiervon ausgenommen, da deine Lohnzahlung in dieser Art von Arbeitsverhältnis keine zusätzliche oder freiwillige Leistung deines Arbeitgebers ist.
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Wie wirkt sich die pauschalierte Lohnsteuer auf deine Sozialversicherung aus?
Lohnsteuerpauschalierte Zahlungen haben keine Auswirkungen auf deine Sozialversicherungen, da es sich nicht um sozialversicherungspflichtige Zahlungen handelt. Entsprechend wirken sich die Zahlungen auch nicht auf deine Rente aus ⚖️Ausnahme: Minijobs mit 2 % Pauschsteuer
Bei Minijobs darfst du entscheiden, ob du und dein Arbeitgeber in die Rentenkasse einzahlt. Hier entfällt dein Arbeitnehmeranteil für die Rentenkasse, allerdings entstehen durch den Minijob dann auch keine Rentenansprüche.

Fazit
Die Lohnsteuerpauschalierung soll das Maximum für dich als Arbeitnehmer rausholen und dir dabei ein wenig Bürokratie in der Steuererklärung ersparen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du keine Steuererklärung abgeben solltest, denn im Schnitt kannst du mit deiner Steuererklärung trotzdem 1.063 € vom Finanzamt zurückbekommen. Um dir dabei noch mehr Bürokratie zu ersparen, kannst du sie auch einfach nur 20 Minuten mit der Steuerbot-App erledigen.

Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuerpauschalierung
Was gilt bei Zuschüssen vom Arbeitgeber?
Welches Gesetz regelt die Lohnsteuerpauschalierung?
Was gilt bei Minijobs?
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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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