Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung
Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung
Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung
💶  Entgeltersatzleistungen

Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr3 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 03.09.2024

Kurzarbeitergeld bedeutet für die meisten Betroffenen schon eine Menge Stress und jetzt musst du auch noch herausfinden, wie das Kurzarbeitergeld steuerlich relevant für dich ist? Mach dir keine Sorgen, denn Steuerbot erzählt dir alles, was du wissen musst – kurz und knackig! 🤩

Das Wichtigste zum Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung in Kürze

  • 💸
    Kurzarbeitergeld ist steuerfrei.
  • 📈
    Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch deinen persönlichen Steuersatz.
  • 🧾
    Wenn du mehr als 410 € im Jahr durch Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen erhalten hast, musst du eine Steuererklärung machen.
  • 😬
    Wer viel Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss wegen des Progressionsvorbehalts meistens Steuern nachzahlen.
Fakten

1
  Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Die Auszahlungen kommen also ohne Abzüge auf dein Konto. Das Problem am Kurzarbeitergeld ist, dass es als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt unterliegt und dadurch dein persönlicher Steuersatz steigt 😬

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2
  Was ist Progressionsvorbehalt?

Beim Progressionsvorbehalt handelt es sich um einen besonderen Steuersatz. Alle Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Die Zahlungen sind also immer steuerfrei, erhöhen dafür dann aber im Nachgang deinen persönlichen Steuersatz. Dadurch kommt es bei der Abgabe deiner Steuererklärung dann häufig zu Steuernachzahlungen.

Beispiel

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen, nach allen Abzügen, bei 30.000 € liegt und du 5.000 € Kurzarbeitergeld bekommen hast, dann werden die 30.000 € mit dem Steuersatz von 35.000 € besteuert.

Beispiel

3
  Musst du eine Steuererklärung wegen Kurzarbeitergeld abgeben?

Da eine Steuernachzahlung zu erwarten ist, bist du, sobald du mehr als 410 € durch das Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen erhalten hast, zur Abgabe verpflichtet. Durch das Angeben von Werbungskosten, Sonderausgaben und andere absetzbare Kosten kannst du die Nachzahlung aber reduzieren oder teilweise sogar komplett ausgleichen 🤝

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4
  Kommt es durch Kurzarbeitergeld automatisch zu einer Nachzahlung?

Eine Nachzahlung ist nicht automatisch zu erwarten, nur weil dein Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt steigt. In vielen Fällen reichen deine Ausgaben im Jahr aus, um die Steuernachzahlung zu vermeiden oder den Betrag zumindest so kleinzuhalten wie möglich. Ein Grund mehr, um dich mit deinen Ausgaben zu beschäftigen und möglichst viele Belege aufzuheben 😉

Hinweis

Fazit

Mit der Steuerbot-App ist das zum Glück ganz einfach, denn hier kannst du deine Steuererklärung in gerade einmal 20 Minuten im Chat erledigen. Du brauchst dafür kein Steuerfachwissen und kannst fast keine Fehler machen 🤩

Sprechblase

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Kommt es wegen Kurzarbeitergeld immer zu einer Steuernachzahlung?

Durch das Kurzarbeitergeld steigt dein persönlicher Steuersatz. Zu einer Nachzahlung kommt es aber nur, wenn du zu wenig Steuern gezahlt hast. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen durch Ausgaben und Kosten sinkt, kann es durchaus sein, dass du die Nachzahlung vermeiden kannst 🤝

Wie kannst du eine Steuernachzahlung vermeiden?

Du kannst alle möglichen Kostenpunkte in deiner Steuererklärung angeben. Hierdurch kommt es im Normalfall meist zu Steuerrückzahlungen. Wenn du wegen des Kurzarbeitergeldes zu einer Nachzahlung kommen würde, können deine absetzbaren Ausgaben das verhindern.

Wo musst du Kurzarbeitergeld in deiner Steuererklärung angeben?

Das Kurzarbeitergeld gibst du in Zeile 28 der Anlage N bei den Lohnersatzleistungen an. Hier trägst du auch weitere Lohnersatzleistungen ein.

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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