Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege
Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege
Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege
💰  Freibeträge

Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege

Pascal Eckel
Steuer-Experte
Uhr8 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 25.03.2025

Für Privatpersonen in häuslicher Pflege gibt es einen Entlastungsbetrag, der dir finanziell helfen kann. Leider ist der Entlastungsbetrag an einige Bedingungen gekoppelt. Wie genau das damit abläuft und was du wissen musst, erfährst du hier 🤝

Das Wichtigste zum Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege in Kürze

  • 👵
    Den 131 € Entlastungsbetrag monatlich gibt es zusätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad bei häuslicher Pflege.
  • Der Freibetrag ist Zweckgebunden einsetzbar für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, z. B. Haushaltshilfe, Tagespflege oder Betreuungsangebote.
  • 🧾
    Kostenerstattung nötig: Leistungen müssen zunächst selbst bezahlt und dann mit Rechnung bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.
  • 💡
    Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort – sie können bis zu 6 Monate angespart und später verwendet werden.
Fakten

1
  Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Am 1. Januar 2025 stieg der Entlastungsbetrag auf 131 Euro pro Monat.
Das wurde durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden – Du darfst ihn nur für bestimmte Hilfen und Unterstützungen im Alltag nutzen. Zum Beispiel für Betreuung, Haushaltshilfe oder anerkannte Nachbarschaftshilfe. Du bekommst das Geld nicht automatisch, sondern musst es mit einer Rechnung bei der Pflegekasse einreichen!

2
  Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle:

  • 👵
    pflegebedürftigen Personen
  • 🛏️
    mit einem Pflegegrad von 1 bis 5
  • 🏠
    die zu Hause gepflegt werden

Den Entlastungsbetrag gibt es zusätzlich, egal, ob du Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen bekommst.

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3
  Wie wird der Entlastungsbetrag verwendet?

💶 Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden – das heißt, er darf nur für bestimmte Dinge genutzt werden.

Du darfst ihn verwenden für:

  • 🧹
    Hilfe im Haushalt
  • 👴
    Betreuung im Alltag
  • 👩‍⚕️
    Pflege-Betreuung
  • 🌙
    Tages- oder Nachtpflege
  • 🧑‍🤝‍🧑
    Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • 🏘️
    Nachbarschaftshilfe

Hinweis

Du brauchst Rechnungen oder eine Abtretungserklärung mit einem anerkannten Anbieter. Nur dann bekommst du das Geld von der Pflegekasse zurück.

Hinweis

4
  Nachbarschaftshilfe in unterschiedlichen Bundesländern

Mit dem Entlastungsbetrag kannst du Nachbarschaftshilfe nutzen – aber nicht überall in Deutschland. Nur folgende Bundesländer erkennen Nachbarschaftshilfe offiziell an.

  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die Bedingungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein:

  • Die Helfer dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder im gleichen Haushalt leben.
  • Sie brauchen meist eine Schulung oder Qualifikation.
  • Eine Registrierung bei der Pflegekasse ist oft notwendig.
  • Meist gibt es eine Aufwandsentschädigung (z. B. 8 € pro Stunde in Berlin).

5
  Abrechnung und Erstattungen beim Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst ihn beantragen und das geht so:

Leistung zuerst nutzen 🧾

Du nutzt z. B. einen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.

In Vorleistung gehen 💰

Du bezahlst die Rechnung zuerst selbst.

Rechnung einreichen 📨

Du schickst die Rechnung zusammen mit einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse. Dafür kannst du ein Muster der Verbraucherzentrale nutzen.

Hinweis

Du kannst auch mit einem Anbieter eine Abtretungserklärung machen. Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab und du musst nichts vorstrecken!

Hinweis

6
  Was sind die steuerlichen Auswirkungen des Entlastungsbetrags?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung und somit kein Einkommen. Du musst den Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege also nicht versteuern! 🙌

Hinweis

Fazit

Der Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege ist keine steuerliche Leistung, sondern eine Leistung der Pflegeversicherung. Steuerliche Leistungen können dir ebenfalls helfen. Es lohnt sich also auch eine Steuererklärung zu machen, um deine finanzielle Situation zu sichern, das ist besonders bei Pflegefällen sinnvoll. Um dir nicht deine wertvolle Zeit zu klauen, macht es Sinn, wenn du das mit der Steuerbot-App erledigst. So opferst du nur 20 Minuten und bekommst trotzdem eine durchschnittliche Rückerstattung in Höhe von 1.063 €.

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Entlastungsbetrag für Personen in häuslicher Pflege

Gibt es den Entlastungsbetrag außerhalb von häuslicher Pflege?

Nein, den Entlastungsbetrag gibt es nur, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird.

Kannst du den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja, das geht! Wenn Du den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat nutzt, kannst Du den übrigen Betrag in die nächsten Monate mitnehmen.

Musst du den Entlastungsbetrag beantragen?

Ja, du musst den Entlastungsbetrag aktiv anfordern nachdem du die Leistungen erhalten hast. Dafür reicht ein formloses Schreiben völlig aus.

Du hast Fragen zum Entlastungsbetrag für Privatpersonen in häuslicher Pflege? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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