Anlage V – Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage V – Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage V – Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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Anlage V – Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr3 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 03.09.2024

Du möchtest deine Steuererklärung machen? – Sehr gut! Dann bist du sicherlich schon über die ein oder andere Anlage gestolpert, die du ausfüllen möchtest. Auch Anlage V ist hier keine Ausnahme. Hier erfährst du alles, was du über die Anlage wissen musst!

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  Was ist die Anlage V?

Du hast Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien? Dann musst du Anlage V ausfüllen. In Anlage V gibst du diese Einnahmen, aber auch die dadurch entstehenden Werbungskosten an.

Bild von Anlage V

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  Wer muss Anlage V ausfüllen?

Alle Steuerzahler, die Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung haben, müssen die Anlage ausfüllen. Du füllst die Anlage V dabei für jede einzelne Immobile aus. Die Menge der Räumlichkeiten je Immobilie spielt dabei absolut keine Rolle, du kannst also so viele Räume innerhalb einer Immobilie vermieten wie du möchtest und musst trotzdem nur einmal Anlage V ausfüllen.

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  Anlage V bei der Steuererklärung: Welche Angaben musst du machen

In Anlage V machst du folgende Angaben:

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Informationen zur Miete

  • Grundlegende Angaben: Besitzverhältnisse, Lage, Nutzung
  • Angaben zu den Mietumlagen einschließlich Vor- und Nachzahlungen
  • Angaben zu anderen Pachtgegenständen (Werbeflächen, Garagen etc.)
  • Umsatzsteuer, öffentliche Zuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen

Angaben bei Bauherrengemeinschaften, Immobilienfonds und Grundstücksgemeinschaften

Du gibst außerdem deine Einkünfte aus Bauherrengemeinschaften, Immobilienfonds und Grundstücksgemeinschaften an.

Sonstige Mieteinkünfte

In den Bereich der sonstigen Mieteinkünfte fallen vor allem Einnahmen aus Untermietverhältnissen. Diese Angaben kannst du auf einem gesonderten Blatt formlos aufschlüsseln. Das ist nur notwendig, wenn diese Einnahmen einen Jahresbetrag von 520 € überschreiten.

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Ähnlich wie bei den Werbungskosten, die du in Anlage N angibst, handelt es sich auch bei den Werbungskosten in Anlage V um Kosten, die du tragen musstest, um deine Mieteinnahmen zu sichern oder zu erhöhen. Bekannte Beispiele für Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung sind:

  • Maklerkosten
  • Kosten für Renovierung
  • Handwerkerkosten
  • Kreditzinsen, die durch den Kauf der Immobilie entstehen
Hinweis

Fazit

Das Anlagenchaos in der deutschen Steuerlandschaft ist für viele ein absoluter Albtraum 😱 Das ist auch verständlich, wenn man sich anschaut, wie viele Anlagen es gibt, welche Angaben darin gemacht werden müssen und wie kompliziert der Aufbau ist. Mit Steuerbot kannst du vieles davon ganz einfach vermeiden! Die Steuerbot-App deckt diverse Anlagen bereits ab, ohne dass du es merkst. Denn hier wirst du in nur 20 Minuten durch die Steuererklärung geführt, indem du ganz einfache Fragen im Chat beantwortest.

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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