Was ist der Altersentlastungsbetrag?
Du bist 64 und arbeitest? Dann hast du Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Wie genau du davon profitierst, wie hoch der Freibetrag ist und alle weiteren Fragen, die du dazu haben könntest, klären wir hier 🤝
Das Wichtigste zum Altersentlastungsbetrag in Kürze
- 🥳Wer das 64. Lebensjahr vollendet hat und noch arbeitet, kann den Altersentlastungsbetrag für sein Einkommen nutzen.
- ❌Einkünfte aus Renten und Pensionen sind vom Altersentlastungsbetrag ausgeschlossen.
- 📉Die Höhe des Altersentlastungsbetrags sinkt jedes Jahr und fällt ab 2058 komplett weg. Dein individueller Altersentlastungsbetrag ist abhängig vom Jahr in dem du 64 wirst.
- 📃Der Altersentlastungsbetrag wird vom Finanzamt automatisch berechnet, du musst ihn nicht beantragen, aber eine Steuererklärung abgeben.

Die Themen im Überblick
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Was ist der Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Menschen, die älter als 64 Jahre sind. Er soll ältere Arbeitnehmer und Selbstständige steuerlich entlasten, damit sie nicht schlechter gestellt sind als Rentner mit steuerlichen Vergünstigungen. Dabei ist zu beachten, dass der Altersentlastungsbetrag nur für Arbeitslohn aus aktiver Arbeit und bestimmte andere Einkünfte wie zum Beispiel Selbstständigkeit gilt.
Renten & Pensionen zählen nicht dazu, weil sie bereits eigene Steuerregeln haben ⚖️
Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt vom Jahr ab, in dem du das 64. Lebensjahr erreicht hast. Bis 2058 wird der Betrag allerdings komplett abgeschafft. Diejenigen, die danach erst 64 werden, haben leider keinen Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag.
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Wer profitiert vom Altersentlastungsbetrag?
Profitieren kannst du vom Altersentlastungsbetrag, sofern du folgende Voraussetzungen erfüllst:- 🎂Du bist 64 Jahre alt.
- 💸Du bekommst Arbeitslohn für aktive Arbeit oder bist selbstständig.
- ⚖️Du bist maximal teilweise Rentner oder Pensionär.
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Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig von dem Jahr, in dem du 64 wirst. Der Altersentlastungsbetrag bleibt dann gleich, solange du Anspruch auf den Freibetrag hast. Aus der folgenden Tabelle kannst du ablesen, wie hoch der Altersentlastungsbetrag für dich ist.Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres | Altersentlastungsbetrag in % der Einkünfte | Höchstbetrag in € |
---|---|---|
2005 | 40,0% | 1.900 € |
2006 | 38,4% | 1.824 € |
2007 | 36,8% | 1.748 € |
2008 | 35,2% | 1.672 € |
2009 | 33,6% | 1.596 € |
2010 | 32,0% | 1.520 € |
2011 | 30,4% | 1.444 € |
2012 | 28,8% | 1.368 € |
2013 | 27,2% | 1.292 € |
2014 | 25,6% | 1.216 € |
2015 | 24,0% | 1.140 € |
2016 | 22,4% | 1.064 € |
2017 | 20,8% | 988 € |
2018 | 19,2% | 912 € |
2019 | 17,6% | 836 € |
2020 | 16,0% | 760 € |
2021 | 15,2% | 722 € |
2022 | 14,4% | 684 € |
2023 | 14,0% | 665 € |
2024 | 13,6% | 646 € |
2025 | 13,2% | 627 € |
2026 | 12,8% | 608 € |
2027 | 12,4% | 589 € |
2028 | 12,0% | 570 € |
2029 | 11,6% | 551 € |
2030 | 11,2% | 532 € |
2031 | 10,8% | 513 € |
2032 | 10,4% | 494 € |
2033 | 10,0% | 475 € |
2034 | 9,6% | 456 € |
2035 | 9,2% | 437 € |
2036 | 8,8% | 418 € |
2037 | 8,4% | 399 € |
2038 | 8,0% | 380 € |
2039 | 7,6% | 361 € |
2040 | 7,2% | 342 € |
2041 | 6,8% | 323 € |
2042 | 6,4% | 304 € |
2043 | 6,0% | 285 € |
2044 | 5,6% | 266 € |
2045 | 5,2% | 247 € |
2046 | 4,8% | 228 € |
2047 | 4,4% | 209 € |
2048 | 4,0% | 190 € |
2049 | 3,6% | 171 € |
2050 | 3,2% | 152 € |
2051 | 2,8% | 133 € |
2052 | 2,4% | 114 € |
2053 | 2,0% | 95 € |
2054 | 1,6% | 76 € |
2055 | 1,2% | 57 € |
2056 | 0,8% | 38 € |
2057 | 0,4% | 19 € |
2058 | 0,0% | 0 € |
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Was gilt bei zusammenveranlagten Eheleuten?
Was gilt bei zusammenveranlagten Eheleuten? 💑📜 Wenn Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung machen (Zusammenveranlagung), gelten beim Altersentlastungsbetrag spezielle Regeln:
1️⃣ Der Freibetrag ist personenbezogen 👤
- Jeder Ehepartner bekommt den Altersentlastungsbetrag nur für sich selbst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Keine Verdopplung des Freibetrags für Ehepaare!
2️⃣ Berechnung für jeden Partner separat ➗
- Nur die Einkünfte desjenigen Partners, der die Voraussetzungen erfüllt, werden für den Altersentlastungsbetrag einbezogen.
- Wenn ein Partner noch keine 64 Jahre alt ist, bekommt er keinen Altersentlastungsbetrag, auch wenn ihr zusammen veranlagt seid.
3️⃣ Steuervorteil durch Ehegattensplitting möglich 💵
- Durch das Ehegattensplitting kann sich die steuerliche Belastung insgesamt verringern.
- Auch wenn nur ein Ehepartner den Altersentlastungsbetrag bekommt, kann die Steuerlast für das gemeinsame Einkommen sinken.

Fazit
Den Alltagsentlastungsbetrag kannst du nutzen, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Das ist doch ein guter Grund für die Abgabe, richtig? Wenn dir der Papierkram und das ewige Suchen in Elster zu viel ist, dann versuch es doch mal mit der Steuerbot-App. So dauert die Steuererklärung immerhin nur 20 Minuten und komplexes Steuerfachwissen brauchst du auch nicht 🤝

Häufig gestellte Fragen zum Altersentlastungsbetrag
Wie wird der Altersentlastungsbetrag berechnet?
Musst du den Altersentlastungsbetrag selbst beantragen?
Können Selbstständige den Altersentlastungsbetrag nutzen?
Du hast Fragen zum Altersentlastungsbetrag? Schreib uns!
Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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