Energiekosten absetzen – So einfach geht's!
Normalerweise gehören Energiekosten zu den normalen Aufwendungen des täglichen Bedarfs und sind somit nicht absetzbar in deiner Steuererklärung. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, wie du trotzdem Energiekosten in der Steuererklärung ansetzen kannst. Die zeigen wir dir hier!
Das Wichtigste zu den Energiekosten in Kürze:
- 👆Ob Energiekosten in deiner Steuererklärung absetzbar sind, hängt davon ab, ob diese Energiekosten mit deinem Beruf zusammenhängen oder nicht.
- 🏡Gehst du beispielsweise Zuhause deinem Beruf nach, dann gelten Energiekosten als berufliche Kosten und sind somit absetzbar.
- ☎️Demnach können auch die Kosten für Internet und Telefon beruflich und damit auch absetzbar sein.
- 😎Du kannst deine Energiekosten, die aus beruflichen Gründen entstehen, nutzen, um die Werbungskostenpauschale zu überschreiten.
Die Themen im Überblick
1
Energiekosten sind doch nicht absetzbar!
Das stimmt…… aber jede Regel hat auch ihre Ausnahmen 🥳 Bei den folgenden Punkten kannst du deine Energiekosten absetzen, beziehungsweise ordentlich Steuern sparen!
So müssen Stromkosten, die du zu Hause hast, nicht nur privat veranlasst sein. Anstatt das E-Auto zu Hause an der Ladestation zu laden, sparst du auch ordentlich was, wenn du bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin das Auto auflädst.
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2
⚡ Stromkosten im Homeoffice
Arbeitest du von zu Hause aus oder ist das Büro daheim sogar der einzige Arbeitsplatz, der dir zur Verfügung steht, dann hast du zwei Optionen deine Energiekosten abzusetzen.Entweder dir steht der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers zu, oder du machst die Homeoffice-Pauschale geltend. Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, dann kannst du die anteilig auf diesen Raum anfallenden Stromkosten als Werbungskosten ansetzen. Sobald du durch derartige Ausgaben die Werbungskostenpauschale überschreitest, kannst du dich schon mal auf eine Steuerrückzahlung vorbereiten 😎
Dir steht kein häusliches Arbeitszimmer zu, aber du arbeitest dennoch von zu Hause? Dann kannst du die Homeoffice-Pauschale beantragen. Mit dieser darfst du, seit dem Jahr 2023 6 € pro Home-Office-Tag für maximal 210 Tage pro Jahr in deiner Steuererklärung angeben. Somit kannst du eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von insgesamt 1.260 € geltend machen.
3
🚗 Nutzung eines E-Autos
Die Kosten für ein Fahrzeug sind generell mit der Entfernungspauschale abgegolten, jedoch wird das (private) Laden des Autos am Arbeitsplatz steuerlich begünstigt.
Lädst du dein E-Auto an deinem Arbeitsplatz, so muss dies nicht versteuert werden, denn diese Leistung des Arbeitgebers ist seit 2017 steuerfrei.
Anders ist es, wenn du ein E-Auto von deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommst. Dann ist das private Laden des Fahrzeugs zwar auch steuerfrei, jedoch nur bis zu einer gewissen Summe.
Diese Pauschalen gelten nur, wenn du einen Dienstwagen verwendest:
⛽️ Steuerfreie Pauschale bei Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- Elektrofahrzeug = 30 € pro Monat
- Hybridelektrofahrzeug = 15 € pro Monat
⛽️ ❌ Steuerfreie Pauschale ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
- Elektrofahrzeug = 70 € pro Monat
- Hybridelektrofahrzeug = 35 € pro Monat
4
🏘️ Doppelte Haushaltsführung
Hast du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, zum Beispiel weil du in Frankfurt (Main) wohnst, aber an der Ostsee auf Rügen arbeitest, dann kannst du jeden Monat bis zu 1.000 € an Kosten für die Unterkunft geltend machen. Dazu gehören dann auch Nebenkosten – wie die Energiekosten – die du dort absetzen kannst.
Wichtig für den Abzug einer doppelten Haushaltsführung sind diese drei Punkte:
- Dein Zweitwohnsitz muss aufgrund des Berufs bestehen.
- Der Zweitwohnsitz ist nicht der Lebensmittelpunkt.
- Du musst mindestens 10 % der laufenden Kosten an deinem Lebensmittelpunkt zahlen.
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5
☎️ Kosten für Internet und Telefon
Nicht nur die Kosten für Strom können beruflich veranlasst sein, sondern auch die Kosten für Telekommunikation. Wer kennt sie nicht, die teuren Verträge von Vodafone und Telekom? Zum Glück kannst du, wenn du von zu Hause aus arbeitest, diese Kosten in deiner Erklärung geltend machen.
Pro Monat kannst du 20 % deiner laufenden Kosten für Internet und Telefon als Werbungskosten geltend machen - jedoch nicht mehr als 20 € pro Monat, also immerhin 240 € im Jahr.
Fazit
Die Vorteile bei der Nutzung eines E-Autos müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Alle sonstigen genannten Punkte kannst du in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angeben.
Steuerbot stellt dir dazu, nachdem du die Lohnsteuerbescheinigung erfasst hast, explizit die entsprechenden Fragen. Kein Ärger mehr mit Formularen, bei denen du das richtige Feld erstmal suchen musst. Bei uns in der Steuerbot-App musst du lediglich simple Fragen beantworten.
Häufige Fragen zu Energiekosten in der Steuererklärung
Kann man weitere Nebenkosten in der Steuererklärung angeben?
Können Heizkosten abgesetzt werden?
Kann man die Rechnung vom Schornsteinfeger in der Steuererklärung angeben?
Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!
Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.
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