Der Arbeitnehmerpauschbetrag: Hier erfährst du alles was du wissen willst 🤓
Stell dir vor, 1.230 € deines Einkommens müsstest du einfach nicht versteuern. Dank des Arbeitnehmerpauschbetrags ist das die Realität! Wie genau das funktioniert und was du dazu wissen musst, erfährst du hier 🤝
Das Wichtigste zum Arbeitnehmerpauschbetrag in Kürze:
- 🤩Jede:r Arbeitnehmer:in erhält den Arbeitnehmerpauschbetrag.
- 🤑Im Steuerjahr 2023 und 2024 beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 Euro im Jahr.
- 🤓Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Die Themen im Überblick
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Was ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?
Nicht jede berufstätige Person hat hohe Ausgaben für den Job. Daher kommt der Fiskus seinen Steuerzahlenden entgegen und rechnet bei allen pauschal 1.230 Euro an. Das ist der Betrag, der im Allgemeinen als Arbeitnehmerpauschbetrag oder Werbungskostenpauschale bekannt ist. Liegen deine eigenen absetzbaren Ausgaben unter den 1.230 €, wird immer der Pauschbetrag angesetzt. Du musst also keine Werbungskosten angeben, um vom Pauschbetrag zu profitieren.
Der Pauschbetrag wird auch schon unterjährig in der Lohnsteuerbescheinigung bei deinen Lohnabzügen berücksichtigt. Deswegen kann es sein, dass es zu keiner Erstattung kommt, wenn die Ausgaben 1.230 € nicht übersteigen. Deine Steuerlast deckt sich dann mit den Abzügen, die unterjährig einbehalten wurden.
👵 Als Rentner:in, gelten übrigens die gleichen Regeln, jedoch beträgt hier der Pauschbetrag nur 102 €.
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Wie hoch ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?
Gute Nachrichten: Zur Abfederung steigender Preise wird der Arbeitnehmerpauschbetrag zum Steuerjahr 2023 angehoben 🥳 Er steigt auf 1.230 Euro im Jahr.
Im Steuerjahr 2022 betrug der Arbeitnehmerpauschbetrag 1.200 Euro. Er wurde in 2022 aufgrund es ersten Entlastungspakets des Bundeskabinetts, welches wegen gestiegener Energie und Spritpreise ins Leben gerufen wurde, von 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
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Wer hat Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag
Alle Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Somit können alle, die einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, diesen Betrag in Anspruch nehmen.
Auch wenn dir nur geringe oder gar keine Werbungskosten entstanden sind, wird dir dieser Betrag bei deinen Einkünften abgezogen 🥳
Da der Arbeitnehmerpauschbetrag ein Jahresbetrag ist, bekommst du ihn auch, wenn du beispielsweise nur ein halbes Jahr gearbeitet hast 😎 Dafür kannst du ihn aber nicht mehrfach ansetzen, wenn du mehrere Jobs im entsprechenden Jahr hattest ⚖️
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Lohnt sich der Arbeitnehmerpauschbetrag?
Der Arbeitnehmerpauschbetrag lohnt sich immer dann, wenn du mit deinen Werbungskosten unter dem Betrag von 1.230 Euro bleibst, denn dann wird automatisch der höhere Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro angesetzt, ohne dass du hierfür Nachweise erbringen musst 💁♀️
Wenn deine beruflichen Ausgaben diesen Betrag jedoch überschreiten, solltest du dir die Mühe machen und deine Nachweise zusammensuchen, damit dir die höheren Ausgaben in deiner Steuererklärung bewilligt werden 🔎
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Der Arbeitnehmerpauschbetrag in deiner Steuererklärung!
Steuerbot berücksichtigt automatisch die Werbungskostenpauschale oder den Arbeitnehmerpauschbetrag, wenn deine Werbungskosten unter 1.230 € liegen. Du musst hier also nicht daran denken, diesen Betrag zu erfassen 🥳
Fazit
Der Arbeitnehmerpauschbetrag kann dir das Leben einfacher machen, wenn deine beruflichen Ausgaben über das Jahr hinweg niedriger sind als der Pauschbetrag. Sobald du die Höhe der Werbungskostenpauschale mit deinen beruflichen Ausgaben übersteigst, solltest du dir immer die Mühe machen, deine Steuererklärung abzugeben.
Egal wie hoch deine Ausgaben sind, Steuerbot macht deine Steuererklärung zum Kinderspiel! In der Steuerbot-App erfasst du ganz einfach deine Werbungskosten und falls diese zu niedrig sind, wird automatisch mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag gerechnet 🤝
Häufige Fragen zum Arbeitnehmerpauschbetrag
Wird die Werbungskostenpauschale automatisch angesetzt?
Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag regelmäßig erhöht?
Wer hat Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag?
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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.
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