Krankenhaustagegeld-Versicherung absetzen – Geht das?
Krankenhaustagegeld-Versicherung absetzen – Geht das?
Krankenhaustagegeld-Versicherung absetzen – Geht das?
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Krankenhaustagegeld-Versicherung absetzen – Geht das?

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr4 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 03.09.2024

Zeit im Krankenhaus geht für viele mit einem finanziellen Verlust einher. Durch eine Krankenhaustagegeld-Versicherung kann das verhindert werden. Eine derartige Absicherung sollst auch du haben können und deswegen erlaubt der Staat dir, deine Versicherungsbeiträge für die Krankenhaustagegeld-Versicherung abzusetzen 🤝

Das wichtigste zum Thema Krankenhaustagegeld-Versicherung absetzen in Kürze:

  • 🤩
    Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können.
  • 🛟
    Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
  • 📱
    Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Fakten

Die Krankenhaustagegeld-Versicherung ist als Vorsorgeaufwendung absetzbar!

Deine Krankenhaustagegeld-Versicherung gehört im Steuerrecht zu den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du deine Beiträge zur Krankenhaustagegeld-Versicherung als Sonderausgaben absetzen kannst 🥳


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Das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist auf einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (für Selbstständige 2.800 €) begrenzt, welcher durch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Regel schon aufgebraucht ist. Weitere Versicherungen nur für Steuerersparnisse abzuschließen würde sich also nicht lohnen 😉

Hinweis

Fazit

Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren, ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!

Sprechblase

Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Krankenhaustagegeld-Versicherung

Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung immer absetzbar. Weitere Versicherungen sind nur dann absetzbar, wenn diese dich als Person versichern, Sachversicherungen sind damit also ausgeschlossen.
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.

Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?

Nur um Steuern zu sparen, solltest du keine Versicherung abschließen. Wenn du all deine Ausgaben prüfst, findest du garantiert bessere Steuersparmöglichkeiten 😉

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Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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