Familienhaftpflicht absetzen – Geht das?
Unfälle und Sachschäden passieren schnell. Das gilt vor allem, wenn du nicht alleine in deinem Haushalt bist, sondern auch Partner und Kinder zu deinem Leben gehören. Um euch alle gleichermaßen finanziell abzusichern, ist eine Familienhaftpflichtversicherung ein guter Ansatz. Dieser Ansatz wird sogar durch den Staat unterstützt, denn du kannst deine Familienhaftpflicht von der Steuer absetzen 🤩
Das wichtigste zum Thema Familienhaftpflicht absetzen in Kürze:
- 🤩Jeder Arbeitnehmer hat einige Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, dazu gehört auch die Familienhaftpflichtversicherung!
- 🛟Versicherungen mit der größten Auswirkung auf deine Erstattung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
- 📱Sachversicherungen können in der Regel nicht abgesetzt werden.
Die Familienhaftpflicht ist als Vorsorgeaufwendung absetzbar!
Deine Familienhaftpflicht gehört im Steuerrecht zu den Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du deine Beiträge zur Familienhaftpflicht als Sonderausgaben absetzen kannst 🥳
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Das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen ist auf einen Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (für Selbstständige 2.800 €) begrenzt, welcher durch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Regel schon aufgebraucht ist. Weitere Versicherungen nur für Steuerersparnisse abzuschließen würde sich also nicht lohnen 😉
Fazit
Du siehst, manche Versicherungen lassen sich absetzen, andere nicht. Auf dem Weg zu einer hohen Rückerstattung gibt es jedoch viele weitere Kosten, die du absetzen kannst. Doch all diese Kosten zu identifizieren ist ohne Steuerberater nicht einfach - deshalb gibt es Steuerbot! Die Steuerbot-App führt dich in nur 20 Minuten mit einfachen Fragen durch deine Steuererklärung und hilft dir, all deine absetzbaren Kosten abzusetzen. Steuerspartipps inklusive!
Häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Familienhaftpflicht
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Bist du alleinstehend, dann wirken sich Beiträge zu sonstigen Versicherungen nur aus, wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € nicht überschreiten. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 3.800 €.
Keine Sorge, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bis dahin gedeckelt, diese werden voll angerechnet. Nur der Abzug sonstiger Versicherungen entfällt.
Lohnt es sich Versicherungen abzuschließen, um Steuern zu sparen?
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