Steuererklärung für Rentner 👵 Dein kompletter Guide
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Deine Steuererklärung

Steuererklärung für Rentner 👵 Dein kompletter Guide

Tim Groshaupt
Steuerberater
Uhr10 min Lesedauer
KalenderAktualisiert am: 06.05.2024

Endlich im Ruhestand und damit auch Ruhe vor dem Finanzamt, oder nicht? Seit 2005 hat sich die Besteuerung von Renten in Deutschland geändert.

☝️ Durch regelmäßige Rentenerhöhungen werden immer mehr Rentner einkommensteuerpflichtig. Mehr als sieben Millionen Rentner in Deutschland müssen deswegen eine Steuererklärung abgeben.

Steuerbot

Das Wichtigste zur Steuererklärung für Rentner in Kürze:

  • 😬
    Auch Rentner zahlen (leider) Steuern. Sobald das zu versteuernde Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag liegen, sind Steuern fällig!
  • ☝️
    Wenn du Rente erhältst, bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • 🗓
    Im Gegensatz zur Lohnsteuer beim Lohn, werden bei Renten unterjährig keine Steuerabzüge einbehalten. Das führt oft zu Nachzahlungen in der Steuererklärung.
  • 🤩
    Auch als Rentner kannst du viele Ausgaben wie Versicherungen, Kosten für Medikamente oder Kontoführungsgebühren absetzen.
Fakten

1
  Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wenn du Rente erhältst, musst du jährlich eine Steuererklärung abgeben.

Als Faustregel: Wenn du mehr als 410 € Rente im Jahr erhältst, dann musst du eine Steuererklärung abgeben❗️

👉 Das bedeutet, dass eigentlich alle Rentenempfänger zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind.

Falls du es genauer wissen möchtest: Wenn das Gesamteinkommen abzüglich Rentenfreibetrag den Grundfreibetrag von 11.604 € übersteigt, dann bist du zur Abgabe der Steuererklärung als Rentner verpflichtet 🤯

Wie du jetzt am besten vorgehst, um deine Steuererklärung einzureichen und maximale Steuern zurückzuholen, erklären wir dir hier. Auswirkungen darauf haben nämlich mehrere Faktoren wie die Höhe deiner Renteneinkünfte, weitere Einkünfte und auch deine Ausgaben.

2
  Wieso wird die Rente überhaupt versteuert?

Das hat der Gesetzgeber einmal so festgesetzt 👨‍⚖️ Die Besteuerung von Renten hat sich seit 2005 grundsätzlich geändert. Seitdem gibt es einen Rentenfreibetrag, der sich von Jahr zu Jahr ändert. Sicherlich spielt dabei die Überalterung der Bevölkerung in Deutschland ein wichtige Rolle, um das ganze Rentensystem auch finanzieren zu können.

Zum Ausgleich sollen die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge während der Erwerbstätigkeit in voller Höhe von der Steuer absetzbar sein und so steuerfrei gestellt werden.

ℹ️ Klicke hier, um die Hintergründe der Umstellung der Rentenbesteuerung zu erfahren

Wusstest du, dass Pensionen schon immer steuerpflichtig waren? Pensionen und Rente sind steuerlich nämlich nicht das Gleiche 😉 Ein Pensionär klagte deswegen darauf, dass die Pension auch steuerfrei sein müsste. Die Finanzgerichte gaben ihm Recht bei dem Punkt, dass Pensionen und Renten gleich besteuert werden müssten. Sie entschieden daraufhin, dass Renten auch steuerpflichtig sein müssten. Der Schuss ist für den Pensionär wohl nach hinten losgegangen 😬

Aus dieser Entscheidung ergab sich dann ein Systemwechsel. Im Jahr 2005 wurde das Besteuerungsmodell gesetzlicher Renten von der vorgelagerten Besteuerung zur nachgelagerten Besteuerung geändert. Vorher wurden die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung so besteuert, dass die Auszahlung der Rente steuerfrei erfolgt. Mit dem Wechsel des Modells ist jedoch nun die Einzahlung der Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei und die ausgezahlte Rente ist zu versteuern.

Das kann zu einer sogenannten Doppelbesteuerung der Rente führen. Dabei handelt es sich um ein rechtlich komplexes Thema. Kurz gesagt geht es darum, dass der steuerfreie Rentenanteil der gesetzlichen Rentenversicherung geringer ist, als das, was im Laufe der Erwerbstätigkeit steuerfrei eingezahlt wurde. Ob eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

3
  Wie viel Steuern muss ich als Rentner zahlen?

Es gibt erstmal einen Grundfreibetrag. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, dann musst du keine Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei einer Einzelveranlagung bei 11.604 € und bei einer Zusammenveranlagung von Ehepaaren bei 23.208 €.

Wird der Grundfreibetrag überschritten – was so gut wie immer der Fall ist – fallen Steuern ein.

Ab diesem Betrag greift dann der Rentenfreibetrag. Der Rentenfreibetrag bestimmt wie viel Prozent deiner Rente steuerfrei bleiben 🤌

Diese Regelung gibt es erst seit 2005. Für Rentner, die vor oder im Jahr 2005 in Rente gegangen sind, ist die Rente zu 50% steuerfrei. Der steuerfreie Teil schmilzt aber jedes Jahr ein bisschen ab. Wenn du im Jahr 2023 in Rente gegangen bist, dann waren nur noch 17% deiner Rente steuerfrei.

👉 Das Renteneintrittsjahr bestimmt also den Besteuerungsanteil deiner Rente..

So berechnest du den Besteuerungsanteil der Rente 🧮

Das ist gar nicht so einfach... Der steuerfreie Rentenanteil ändert sich nämlich nicht durch jährliche Rentenanpassungen. Wenn deine Rente erhöht wird, bleibt dennoch nur der Anteil frei, der zu Beginn deiner Rente ermittelt wurde.

Beispiel

Du gehst im Januar 2023 in Rente und deine monatliche Rente von der deutschen Rentenversicherung beträgt 800 €. Du erhältst also eine Jahresrente von 9.600 €. Der steuerfreie Anteil liegt in 2023 bei 17 Prozent. Es sind damit also 1.632 € der Rente immer steuerfrei. Du würdest also unter dem Grundfreibetrag mit dem steuerpflichtigen Teil der Rente liegen und damit keine Steuern zahlen müssen.

Wenn du im nächsten Jahr dann eine Rentenerhöhung von 300 € pro Monat bekommen würdest, dann läge deine Rente im Jahr 2024 bei 13.600 €. Der steuerfreie Teil wäre aber immer noch bei 1.632 €. Der steuerpflichtige Teil liegt dann also bei 11.968 € und damit knapp unter dem Grundfreibetrag. In 2025 würden also auf deine Rente Steuern anfallen.

Beispiel

Unsere Steuer-App Steuerbot berechnet den steuerfreien Teil deiner Rente automatisch für dich. Du kannst dabei gar nichts falsch machen.

Steuerbot

4
  Das kannst du als Rentner absetzen

Als Renter kannst du verschiedene Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen, wie Medikamente oder Fahrten zum Arzt.

Werbungskosten 🔗

Alle Kosten, die dir im Zusammenhang mit deiner Rente entstehen, sind Werbungskosten. Darunter fallen zum Beispiel die Rentenberatung oder Kosten für die Hilfe bei der Steuererklärung. Aber auch Kontoführungsgebühren und Gewerkschaftsbeiträge können weiterhin abgesetzt werden. Liegen keine besonderen Werbungskosten vor, dann werden automatisch 102 € als Werbungskostenpauschbetrag für Renten angerechnet.

Versicherungen ❤️

Genauso wie Werbungskosten kannst du auch Sonderausgaben absetzen. Der Unterschied liegt im Grund, weshalb die Kosten oder Ausgaben entstehen. Werbungskosten entstehen im Zusammenhang mit deiner Rente. Sonderausgaben entstehen dir aus rein privaten Gründen.

Deine Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherungen sind nach wie vor als Sonderausgaben abzugsfähig. Sonstige Versicherungen werden nur berücksichtigt, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € (3.800 € bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten.

Außergewöhnliche Belastungen 💊

Private Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen, können beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Medikamente und Ähnliches, Bestattungskosten oder der erhöhte Aufwand aufgrund einer Behinderung.

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  So gibst du deine Rente in der Steuererklärung an

Es gibt viele Wege, sich finanziell im Alter abzusichern und nicht jede Rente wird gleich besteuert. Wir haben für dich die wichtigsten Renten zusammengefasst und erklären dir, wie du sie in der Steuererklärung angeben kannst.

Renten von der deutschen Rentenversicherung

Hierzu gehören alle gesetzlichen Renten, wie die gesetzliche Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Waisen- oder Witwenrente oder andere Renten der deutschen Rentenversicherung. Bei diesen Renten wird bei Renteneintritt ein steuerfreier Betrag ermittelt, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängig ist.

Du bekommst für diese Renten jährlich einen Rentenbescheid von der deutschen Rentenversicherung. Der ist für die Steuererklärung aber nicht sehr nützlich. Viel nützlicher ist die Bescheinigung für die Steuererklärung, die du auf der Seite der deutschen Rentenversicherung beantragen kannst. Wähle dazu Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente) oder Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Hinterbliebenenrente). Du bekommst dann innerhalb von zwei Wochen deine Mitteilung 📥 Wenn du den Antrag einmal gestellt hast, bekommst du diese Mitteilung jedes Jahr automatisch.

Renten von einem berufsständischem Versorgungswerk

Wenn du als Arzt oder Ärztin, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin oder Architekt oder Architektin in einem berufsständischem Versorgungswerk versichert warst, dann bekommst du eine Rente aus einem berufsständischem Versorgungswerk. Die Besteuerung funktioniert genau gleich wie bei den Renten der deutschen Rentenversicherung.

Du solltest für diese Renten von dem Versorgungswerk eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten. Falls nicht, kannst du aber dein Versorgungswerk anrufen und nochmal nachfragen, ob sie dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen können.

Betriebsrenten oder Pensionen mit Lohnsteuerbescheinigung

Für Pensionen und auch manche Betriebsrenten erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung. Dass es sich dabei um sogenannte Versorgungsbezüge handelt, siehst du daran, dass die Zeilen 8, 29 und 30 ausgefüllt sind. Die Besteuerung funktioniert hier anders als bei den oben genannten Renten. Versorgungsbezüge werden nämlich wie Bruttolohn besteuert. Danach wird ein sogenannter Versorgungsfreibetrag wieder abgezogen, um die Empfänger von Pensionen oder Betriebsrenten steuerlich zu entlasten.

Pensionen oder Betriebsrenten, für die du eine Lohnsteuerbescheinigung hast, sind ganz einfach in der Steuererklärung anzugeben. Du gibst diese wie eine Berufstätigkeit an. Die steuerliche Entlastung aufgrund der Eintragungen in den Zeilen 8, 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung berechnet das Steuerprogramm automatisch.

Sonstige Renten

Sonstige Renten sind beispielsweise Riester-Renten, betriebliche Altersversorgungen oder Renten aus einem Pensionsfond. Du erkennst eine sonstige Rente daran, dass du jährlich eine Bescheinigung für diese erhältst, auf der Folgendes steht: „Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz” 📋 Auf dieser Bescheinigung gibt es elf verschiedene Felder, in denen Renten von der auszahlenden Stelle eingetragen werden können. Viele der Felder werden ganz unterschiedlich behandelt. Steuerbot fragt dich die einzelnen Felder ab und berechnet die korrekten steuerpflichtigen Bestandteile der Eintragungen. Du musst dafür nichts tun.

Wusstest du, dass du so eine Bescheinigung auch bekommst, wenn du deinen Riester-Vertrag kündigst? Die Auszahlung des bereits angesparten Betrags zählt nämlich auch als Rente und muss als eine sonstige Rente in der Steuererklärung angegeben werden.

6
  Andere Einnahmen neben der Rente

Im Steuerrecht wird immer dein zu versteuerndes Einkommen besteuert. Das setzt sich unter anderem aus allen Einkünften zusammen, die du im Jahr hattest. Bedeutet, dass du in deiner Steuererklärung deine Rente und auch deine weiteren Einnahmen erklären muss. Dazu gehören Einkünfte aus…

  • 🚜
    … Land- und Forstwirtschaft
  • 🏭
    … Gewerbebetrieben
  • 🤓
    … selbständiger und freiberuflicher Arbeit
  • 🧑‍💼
    … einem Angestelltenverhältnis
  • 💶
    … Kapitalvermögen
  • 🏠
    … Vermietung und Verpachtung
  • 🤝
    … sonstigen Quellen

Weiter oben haben wir dir erklärt, dass ein Teil deiner Rente immer steuerfrei ist. Wenn du Glück hast, bist du nach Abzug dieses steuerfreien Teils sogar unter dem Grundfreibetrag und musst keine Steuern zahlen. Solltest du aber weitere Einnahmen haben, wird es natürlich immer unrealistischer, dass du unter dem Grundfreibetrag landest.

Behalte das immer im Hinterkopf und lege am besten im Jahr schon ein bisschen was zurück, da eine Steuernachzahlung am Jahresende bei einer Kombination verschiedener Einkünfte oft vorkommt.

7
  Kannst du Steuernachzahlungen als Rentner vermeiden?

Ja, das geht! 😃 Wenn du genervt bist, dass du am Jahresende Nachzahlungen leisten musst, dann kannst du deinem Finanzamt sagen, dass du gerne Steuervorauszahlungen leisten würdest. Diese werden immer zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Wenn du Vorauszahlungen leistet, dann zahlst du die Steuerlast, die am Jahresende entsteht, sozusagen schon unterjährig ab.

Das führt dazu, dass du keine große Nachzahlung fürchten und dich vielleicht sogar auf eine Steuerrückzahlung am Jahresende freuen kannst.

Hinweis

Übrigens kannst du die Steuervorauszahlungen auch immer auf 0 € herabsetzen lassen, solltest du diese nicht zahlen können oder wollen. Damit steigt aber wieder die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung am Ende des Jahres ☝️

Hinweis

8
  Fristen für die Steuererklärung als Rentner

Oben haben wir dir erklärt, dass du bei Erhalt einer Rente eigentlich immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Besteht eine solche Verpflichtung, dann muss die Steuererklärung grundsätzlich bis zur Abgabefrist eingereicht werden ⏳ An diese Frist solltest du dich halten, sonst drohen empfindliche Verspätungszuschläge 😬 Mehr dazu kannst du auf unserer Seite zur Abgabepflicht lesen.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 ist der 2. September 2024 🗓

Steuerbot

9
  So machst du als Rentner deine Steuererklärung

Es gibt natürlich mehrere Wege, die Steuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen.

  • 😤
    Der offizielle Weg: Eine kostenfreie, aber sehr knifflige Durchführung der Steuererklärung bietet die Finanzverwaltung über das Online-Portal „Mein Elster“. Wenn du dich mit dem Steuerrecht auskennst und weißt, welche Formulare du benötigst, kann das durchaus eine Alternative für dich sein.
  • 💾
    Digital: Für den einfacheren digitalen Weg zur Steuererklärung kann man zwischen verschiedenen Softwares zum Download oder Cloud-Lösungen über den Browser wählen.
  • 📲
    Der einfachste Weg – mobile Steuer-Apps: Der neueste und schnellste Weg ist, die Steuerklärung komplett über das Smartphone einzureichen. Millionen Nutzer verwenden bereits Steuer-Apps für die Bearbeitung ihrer Steuererklärung. Wir empfehlen natürlich Steuerbot 😉

Für alle, die sich nicht mit dem Steuerrecht auseinandersetzen wollen, bietet Steuerbot eine sehr einfache und schnelle Lösung, um die maximale Rückerstattung herauszuholen.

Steuerbot

Was ist Steuerbot?

Steuerbot ist die erste Steuer-App, mit der du die Steuererklärung komplett im Chat erledigen kannst 💬 Als, wenn du mit einem Steuerberater über WhatsApp schreiben würdest.

Du wirst dabei ganz persönlich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geleitet und kannst dabei keine Fehler machen. Steuerbot setzt Pauschalen an und gibt immer hilfreiche Tipps, damit die maximale Steuerrückzahlung erlangt wird. In nur 20 Minuten ist die Steuererklärung fertig zum komplett digitalen Versand ans Finanzamt.

In nur 20 Minuten ist die Steuererklärung fertig zum komplett digitalen Versand ans Finanzamt. Und falls du an einer Stelle mal nicht weiter weißt, kannst du jederzeit unseren Support kontaktieren 👍

Welche Vorteile bietet Steuerbot für Rentner?

  • 💶
    Wir ermöglichen allen Rentnern und Rentnerinnen, das Beste für sich rauszuholen.
  • Es dauert nur 20 Minuten, um deine Steuererklärung einzureichen.
  • 🦦
    Kein Steuerwissen erforderlich! Du kannst keine Fehler machen. Auch für absolute Steuerlaien ist die Steuererklärung also ein Klacks!
  • 💆‍♀️
    Der beste Support unterstützt dich jederzeit – garantierte Antwortzeiten innerhalb von 24 Stunden.
  • 🔙
    Du kannst direkt für die letzten vier Jahre rückwirkend einreichen, falls du es vorher noch nicht getan hast.
  • 🤳
    Steuerbot erledigt die Übermittlung für dich. Du musst dich nicht mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Über die offizielle ELSTER-Schnittstelle übermittelt Steuerbot deine Daten sicher und zuverlässig an dein Finanzamt – ganz ohne Papier!
Hinweis

Fazit

Deine Steuererklärung wirst du als Rentner leider abgeben müssen. Du stehst hier also nun vor der Wahl, ob du diese wertvolle Zeit in Elster steckst, dein Geld in einen Steuerberater investierst oder ob du den einfachen Weg über Steuerbot gehen möchtest 😉

Sprechblase

Häufige Fragen zur Steuererklärung als Rentner

Muss ich als Rentner trotz Pflegestufe Steuern zahlen?

Falls du als Rentner Pflegebedürftig bist, kann das durchaus zu Steuerminderungen führen. Der Behinderten-Pauschbetrag kann auch noch in der Rente von dir genutzt werden, um weniger Steuern zahlen zu müssen 👍

Kann ich in der Rente auch weitere steuerfreie Einkünfte haben?

Tatsächlich kannst du dir in deiner Rente auch noch etwas dazuverdienen, wenn du das möchtest. Hier empfiehlt sich in der Regel ein Minijob, da dieser pauschal für dich versteuert werden kann. Alternativ kannst du aber auch Geld als Übungsleiter oder Trainer dazuverdienen. In diesem Fall hilft dir die Übungsleiterpauschale, um steuerfreie Einkünfte zu bekommen 😁

Zahle ich in der Rente auch noch Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer bleibt dir auch als Rentner nicht erspart. Auch hier gibt es aber Mittel und Wege, um ein wenig Geld einzusparen. Entweder kannst du die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen oder, falls dir die Kirche nicht so wichtig ist, dass du monatlich Geld dafür bezahlen möchtest, kannst du auch einfach aus der Kirche austreten 😉

Du hast Fragen zu Steuerbot? Schreib uns!

Unser Support steht dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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Garantierte Antwort in 24 Stunden

Wir machen keine leeren Versprechungen und halten uns dran.

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Auf unsere ausgebildeten Steuerexperten:innen ist immer Verlass.

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Denn mit Freunden ist das Leben schöner. Wir pflegen einen herzlichen und persönlichen Austausch mit dir.

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Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine:n zertifizierte:n Steuerberater:in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


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