Häufige Fragen
Welche Angaben kann ich bei euch machen?
Ob Arbeitnehmer, Student oder Azubi: Mit Steuerbot kannst du deine Steuererklärung erstellen. Hier erklären wir dir, welche Angaben du bei uns machen kannst.
Wir entwickeln Steuerbot stetig weiter. Nachfolgend geben wir dir eine kleine Übersicht zum aktuellen Stand.
Aktuell kannst du diese Angaben als Einzel- oder Zusammenveranlagung 👫 mit Steuerbot erstellen
🏠 Hauptvordruck / Mantelbogen – Für alle Steuerzahler
- Allgemeine Angaben
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheits-/Pflegekosten)
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Dienst-/Handwerkerleistungen
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
- Ausbildungskosten
💼 Anlage N – Berufstätigkeit und Fortbildung
- Arbeitslohn und ähnliche Einkünfte
- Fahrt-, Reise- und Verpflegungskosten
- Fortbildungskosten
- Arbeitsmittel (z. B. Computer, Fachliteratur, Werkzeug)
- Umzugskosten
- Weitere Werbungskosten (u.a. Berufsverbände, doppelte Haushaltsführung)
👵 Anlage R – Einkünfte aus Renten
- Gesetzliche Rente
- Rürup-Rente
- Riester-Rente
- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Private Rente
👧🏼👦🏻 Anlage Kind – minderjährige und volljährige Kinder
- Persönliche Angaben
- Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit
- Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
- Freibeträge und Entlastungsbeträge
- Kranken- und Pflegeversicherung
🤝 Anlage Vorsorgeaufwendungen – gesetzliche und private Versicherungen
- Altersvorsorge (Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Rürup-Verträge)
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitgeberzuschüsse
- Weitere Versicherungen (u.a. Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)
🧓🏻 Anlage AV – Altersvorsorge und Riester-Verträge
- Altersvorsorgebeiträge
- Angaben zu Kindern
📈 Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalanlagen
- Kapitalerträge
- Sparer-Pauschbetrag
- Nicht ausgeglichene Verluste
- Aktienverluste
- Erträge aus Lebensversicherungen
🏠 Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Gebäudeabschreibungen
- Sonderabschreibungen
- Erhaltungsaufwendungen
- Schuldzinsen
- Verwaltungskosten
Das kann Steuerbot nicht
- Gewerbe, Selbstständigkeit, Land- und Forstwirtschaft
- Rentenzahlungen an andere Personen
- Sonstige Einkünfte (z. B. Abgeordnetenbezüge)
- Ausländische Lohneinkünfte
- Hauptvordruck / Mantelbogen: Spenden in das zu erhaltene Vermögen einer Stiftung, Gezahlte Versorgungsleistungen und Ausgleichszahlungen
- Ergänzende Angaben und Sonderfälle wie: Steuerermäßigungen bei Belastungen mit Erbschaftssteuer, Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter, Verlustabzug / Spendenvortrag, sonstige Angaben und Anträge
- Besondere Formen von Kapitalerträgen und Steuergestaltungen, beispielsweise Familienstiftung oder Steuerstundungsmodelle und andere komplexe Konstrukte, die Privatpersonen nur selten betreffen
💡 Mit Steuerbot können Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Azubis (betriebliche Ausbildung) ihre Steuererklärung, sowie Studenten und Azubis (schulische Ausbildung) ihren Verlustvortrag erledigen.